Wussten Sie eigentlich, dass Sie Einsicht in Ihre Personalakte verlangen können? Oder was genau darin steht? Hier erfahren Sie es
Was steht eigentlich in einer Personalakte – und darf ich meine einsehen?
Celine, Assistentin, Duisburg
Es antwortet: Theres Kirschner, Anwältin im Arbeitsrecht, Berlin (kliemt.de)
Der Sinn einer Personalakte ist, möglichst lückenlos die berufliche Laufbahn eines Mitarbeiters zu dokumentieren. Diesem Zweck dienen die Bewerbungsunterlagen und der Arbeitsvertrag, darüber hinaus Urlaubsanträge, Zwischenzeugnisse, Krankschreibungen – und eine mögliche Abmahnung. Ob die Akte digital oder auf Papier geführt wird, ist dem Arbeitgeber überlassen. Informationen über das Privatleben sowie Unwahrheiten sind tabu, Auskünfte über körperliche oder seelische Leiden aber zulässig, sofern sie das Arbeitsverhältnis beeinflussen. Solche sensiblen Daten müssen jedoch vor unbefugter zufälliger Kenntnisnahme besonders geschützt werden. Jeder Mitarbeiter darf ohne Anlass oder Begründung Einsicht in seine Akte nehmen und auch Kopien anfertigen, allerdings nur vor Ort. Abmahnungen, die Betroffene für ungerechtfertigt halten, führen häufig zum Streit. Je nach Fall ist es ratsam, eine Gegendarstellung in die Akte aufzunehmen, anstatt durch eine Klage die Eskalation zu riskieren.
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