Expertinnen geben Ratschläge und Tipps zu Problemen im Job und in Sachen Karriere. Dieses Mal: "Ich möchte mich auf dem Stellenmarkt umsehen. Habe ich das Recht auf ein Zwischenzeugnis?"
"Ich möchte mich auf dem Stellenmarkt umsehen. Habe ich das Recht auf ein Zwischenzeugnis?"
Diese Frage beantwortet Julia Weger. Sie ist Anwältin im Bereich des Arbeitsrechts in der Kieler Kanzlei Gabriel Rechtsanwälte.
Sie dürfen auch vor Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis einfordern. Allerdings ist das an Voraussetzungen geknüpft: Zum Beispiel an einen Chefwechsel - dann würde mit dem Zeugnis Ihre bisherige Leistung dokumentiert. Als Gründe gelten außerdem, dass sich Ihr Tätigkeitsfeld erheblich verändert oder Ihr Arbeitsverhältnis länger ruht, etwa aufgrund von Elternzeit. Auch bei beabsichtigtem Stellenwechsel, während laufender Kündigungsfrist oder -schutzklage ist das Recht auf ein Zwischenzeugnis anerkannt. Inhaltlich dürfen Sie wie beim Abschlusszeugnis eine sogenannte qualifizierte Beurteilung verlangen, die neben der Tätigkeitsbeschreibung auch eine Bewertung von Verhalten und Leistung enthält. Dabei haben Sie das Recht auf ein "wohlwollendes" Zeugnis (entspricht Schulnote 3). Möchten Sie besser beurteilt werden, müssen Sie gegebenenfalls Ihre überdurchschnittliche Leistung beweisen.
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