Spanien macht es vor: Eine feministische Gesetzgebung ist möglich! Aber was tut sich bei uns in Sachen Gleichstellungspolitik? Welche Erfolge konnte die Ampel-Regierung feiern – und wo hakt es? Wir haben bei Politikerinnen von SPD, FDP und den Grünen sowie zwei Expertinnen nachgehakt.
Mitte Februar wurden in Spanien eine Reihe kompromisslos feministischer Gesetze erlassen: Schwangerschaftsabbrüche sind nun ab 16 Jahre ohne die Einwilligung der Eltern möglich, die dreitägige Bedenkzeit (wie wir sie auch in Deutschland haben) fällt weg, trans Menschen können unbürokratisch das Geschlecht im Personalausweis ändern und Frauen können bei Menstruationsbeschwerden von der Arbeit freigestellt werden. Zeit, um zu schauen, was die Ampelregierung bisher in Sachen Gleichstellungspolitik umgesetzt hat. Denn etwas mehr als ein Jahr nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrags darf man eine erste Bilanz ziehen.
Dieser Artikel erschien zuerst im EMOTION Magazin 01-02/23. Die Interviews berücksichtigen die Entwicklungen bis zum Redaktionsschluss am 11.11.2022
Ulle Schauws, Bündnis 90 / Die Grüne
Frau Schauws, ist mein Partner eine größere Gefahr als Krebs?
Solche Vergleiche sind schwierig. Krankheiten wie Krebs können lebensbedrohlich sein, müssen es aber nicht. Was aber fast immer unterschätzt wird, ist, wie viele Formen von Gewalt es in Beziehungen geben kann, die nach außen nicht sichtbar werden.
Wer schützt mich vor dieser Gewalt?
Ein garantierter Schutz wäre wünschenswert, aber die Realität sieht anders aus. Der Staat geht dann strafrechtlich gegen Täter vor, wenn diese gewalttätig geworden sind und vor Gericht stehen. Das ist nicht ausreichend. Bisher fehlt es sowohl an präventiven Maßnahmen, als auch an genügend Schutzorten wie Plätzen in Frauenhäusern. Wir haben uns daher verpflichtet, eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt zu entwickeln, die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt.
Wieso gibt es bisher keinen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen?
Lange wurde bei der Forderung nach mehr Gewaltschutz für Frauen gesagt: Dafür sind die Bundesländer zuständig. Das ist aber nicht akzeptabel. Nicht überall können Frauen den Schutz bekommen, wie sie ihn akut brauchen. Für eine bundesweite Absicherung brauchen wir genügend Plätze in Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und -notrufe. Im Koalitionsvertrag steht deshalb, dass wir über einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen die verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sichern werden.
Was unterscheidet geschlechtsspezifische Gewalt von anderer Gewalt?
Geschlechtsspezifische Gewalt ist strukturelle Gewalt gegen Frauen, einfach weil sie Frauen sind. Diese Einordnung ist wichtig, denn es gibt in unserem Land noch immer eine strukturelle Schlechterstellung von Frauen. Männliches Besitzanspruchsdenken in Beziehungen führt dazu, dass, statistisch, alle drei Tage eine Frau umgebracht wird. Dieser toxische Anspruch, Frauen als "eigenen Besitz" anzusehen oder über den Körper einer Frau bestimmen zu wollen, sitzt oft tief. Das spielt aktuell auch bei der Diskussion über den § 218 StGB eine Rolle. Dort steht der Schwangerschaftsabbruch nach wie vor als illegal im Strafgesetzbuch. Die Streichung des § 219a StGB, also das Informationsverbot für Ärzt:innen, war ein wichtiger Schritt. Den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches und ihn im Rahmen einer umfassenden Gesundheitsversorgung zu verstehen, wäre ein Paradigmenwechsel.
Und wann kommt die Streichung?
Es wird eine Kommission geben, die fachlich und verfassungsrechtlich über die Streichung von § 218 beraten wird. Ich hoffe sehr, dass wir mit der Kommission einen Schritt weiterkommen und klarstellen: Frauen bestimmen über sich selbst. Das hat unmittelbar mit der Frage von Gewaltschutz zu tun. Es gibt also noch viel zu tun, aber es geht voran.
Sally Lisa Starken, Gründerin der Initiative #stattblumen und WAHLTRAUT – die feministische Wahlomatin
Wie lange muss ich noch für meine Tampons zahlen, Frau Starken? Schottland ist da schon weiter.
Länger, als ich mir wünschen würde. Wir haben Krise, Krieg in der Ukraine und das Geld wird gerade woanders priorisiert verteilt. Das gilt auch für kostenlose Verhütungsmittel, von denen im Koalitionsvertrag die Rede ist. Auch da ist bisher nichts passiert. Obwohl es so dringend notwendig ist. Hygieneprodukte muss man sich leisten können. Das ist angesichts der Inflation noch drängender.
Was stimmt Sie politisch hoffnungsvoll?
Im Koalitionsvertrag steht viel Gutes zur Gleichstellung, vieles, das sich feministische Initiativen gewünscht haben. Das ist ein großer Wechsel zur Großen Koalition: Da musste man um alles kämpfen.
Jetzt muss man das nicht mehr?
Doch, muss man. Wir haben jetzt ein Jahr nach Regierungsbildung und der §219a StGB ist weg. Als nächstes wird über das Selbstbestimmungsrecht gesprochen, ein riesiger Schritt für trans und intersexuelle Menschen. Gleichstellung spielt immer eine Rolle, weil es um unser Zusammenleben geht. Sie kommt als Querschnittsthema überall vor und geht jeden etwas an. Daher ist es so wichtig, dass die Gesellschaft weiterhin Druck auf die Politik ausübt und wir mehr feministische Themen nach vorn bringen.
Was wünschen Sie sich als nächstes?
Endlich einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für die Finanzierung von Frauenhäusern. Ich finde es wichtig zu betonen, dass der Koalitionsvertrag nur eine Absichtserklärung ist und somit nicht bindend für die Regierung. Das heißt, dass auch Abgeordnete für ihre Themen weiterkämpfen müssen und sich jetzt nicht zurücklehnen. Neben den Politiker:innen muss auch die Gesellschaft ein wachsames Auge darauf haben, dass der Koalitionsvertrag eingehalten wird. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Petition der Hebammen: In der geplanten Krankenhausreform sollten sie nicht mehr wie bisher finanziert werden können. Es gab eine große Protestwelle auf Social Media und eine Petition. Daraufhin hat Karl Lauterbach verkündet, dass die Arbeit der Hebammen von Krankenhäusern nun doch weiter abgerechnet werden kann.
Leni Breymaier, SPD
Warum dürfen trans Frauen kein Blut spenden, Frau Breymaier?
Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, das Blutspendeverbot für homosexuelle Männer und trans Personen abzuschaffen. Die Gespräche laufen. Dahinter steckte die Annahme, schwule Männer oder trans Personen hätten mehr wechselnde Sexpartner und deshalb sei das Risiko einer HIV-Infektion größer. Das ist völlig unangemessen. Die medizinische Selbstverwaltung soll gefälligst in der Neuzeit ankommen, und wenn sie es nicht hinkriegen, dann machen wir ein Gesetz.
Welche gleichstellungspolitischen Erfolge freuen Sie besonders?
Die Streichung des § 219a StGB und die vollumfängliche Unterzeichnung der Istanbul-Konvention. Das sind riesige Schritte, die mit der Union in den letzten Jahren so nicht möglich waren. Abgesehen davon interessieren geschlechterpolitische Themen gerade leider wenig. Aber das kennen wir ja. Alle reden über die Strompreise und das Benzin. Dann haben wir noch Pandemie. Trotzdem konnten wir schon konkrete Ziele umsetzen: Seit dem 1. 10. haben wir 12 Euro Mindestlohn, davon profitieren etwa zu zwei Dritteln Frauen.
Was konnten Sie bisher nicht umsetzen, was Ihnen am Herzen liegt?
Na ja, wir haben jetzt ein Jahr Ampel und haben noch drei Jahre Zeit. Ein sehr großes Anliegen ist mir zum Beispiel die gleichberechtigte Partizipation von Frauen und Männern im Bundestag. Seit der letzten Bundestagswahl haben wir wieder nur ein Drittel Frauen im Parlament. Die Wahlrechtskommission, in der ich bin, hat im letzten Jahr dreimal die Frage der Parität diskutiert. Ehrlicherweise sehe ich hier leider noch keine großen Fortschritte. Unser Koalitionspartner, die FDP, und andere, die das Thema nicht bewegen wollen, führen Verfassungsbedenken an. Aus meiner Sicht ist das Quatsch. Es gibt kein Verfassungsverbot, sondern ein Verfassungsgebot.
Nicole Bauer, FDP
Wer kippt denn nun das Ehegattensplitting, Frau Bauer?
Im Koalitionsvertrag haben wir die Abschaffung der Steuerklassen III und V vereinbart. Das ist der entscheidende Schritt in Richtung Ende des Ehegattensplittings und ein Anreiz für Frauen, erwerbstätig zu sein und fürs Alter vorzusorgen.
Wann kommt diese Abschaffung?
Nach der kalten Progression und steuerlichen Themen, die durch die Krise ausgelöst wurden, sind die Steuerklassen III und V das nächste Thema. Aktuell prüft das Finanzministerium, ob es noch Verflechtungen mit Themen gibt, die auf diese Steuerklassen Bezug nehmen.
Ist die Erwerbstätigkeit von Frauen dieses Jahr gestiegen?
Mir liegt noch keine Statistik vor. Aber wir haben die erwerbstätigen Frauen im Blick. Besonders auch die Gründerinnen: Im Juni wurde die Start-up-Strategie kommuniziert. Venture- und Wagniskapital sind in Deutschland leider noch schwierige Themen. Da hat das Finanzministerium noch einiges an Arbeit vor sich. Bei all den Themen spielt das Steuerrecht eine große Rolle, deshalb ist es mir ein großes Anliegen, dass das Ehegattensplitting abgeschafft wird. Da kommen auch familienpolitische Entscheidungen zum Tragen. So braucht es zum Beispiel eine Regelung zum Mutterschutz für Selbstständige. Außerdem dehnen wir den Mutterschutz nach Fehlgeburten aus.
Sie machen sich auch stark für Partnerschutz. Was hat es damit auf sich?
Wir arbeiten gerade an einem Partnerschaftsgesetz. Wir wollen unter anderem einen "Partnerschutz" einführen. Der oder die Partner:in der gebärenden Frau soll die ersten zwei Wochen nach der Geburt des Kindes freigestellt werden. Alleinerziehende dürfen dafür eine Person zur Unterstützung bestimmen. Deutschland ist hier Schlusslicht in Europa. Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch haben wir auch auf dem Schirm.
Studien sagen, dass wir Gleichstellung beim aktuellen Tempo frühestens in 50 Jahren erreichen.
Liberaler Feminismus besagt, dass alle Menschen in unserem Land die gleichen Chancen haben müssen, das gilt für manche Frauen eben noch nicht. Es ist unser Anspruch, diese zu schaffen, und den teilen wir mit unseren Regierungspartnern. Wenn man kein Ziel hat, braucht man sich nicht wundern, wenn man nicht so weit kommt.
Leonie Stamm, Research Fellow bei der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik
Was war noch mal feministische Außenpolitik, Frau Stamm?
Ein Konzept, das eine intersektionale menschliche Sicherheit als leitendes Motiv ins Zentrum von politischen Entscheidungen stellt und dabei Perspektiven mit einbezieht, die lange in Entscheidungsprozessen der Außenpolitik keine oder wenig Beachtung gefunden haben. Das bedeutet zum Beispiel eine stärkere Beteiligung von Frauen und marginalisierten Gruppen an Verhandlungen, die Stärkung ihrer Rechte, aber auch mehr Ressourcen, um diese Punkte umzusetzen. Eine feministische Außenpolitik möchte nicht mehr nur die Sicherheit des Staates im Fokus haben, sondern die Sicherheit von Individuen.
Macht diese Regierung etwas anders?
Jein, denn eine vollumfängliche Umsetzung von einer feministischen Außenpolitik braucht durchaus ihre Zeit. Die Bundesregierung hat vergangenes Jahr in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, eine feministische Außenpolitik zu verfolgen. Aktuell werden im Außenministerium Leitlinien dazu erarbeitet. Das klingt erst mal nach Zukunftsmusik, aber es haben sich durchaus schon zwei Punkte verändert: die Debatten, die geführt werden, und auch die Sprache, die genutzt wird. Das wird sichtbar in den Reden unserer Außenministerin. Es gibt aber auch weiterhin viele Mankos. Es müssen sich auch andere Ressorts, Ministerien aber auch der Bundeskanzler stärker um das Thema kümmern. Es werden noch immer Entscheidungen getroffen, die nicht mit einer feministischen Außenpolitik vereinbar sind.
Zum Beispiel?
Die Bundesregierung hat vor Kurzem Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien genehmigt. Das ist natürlich hochproblematisch mit Sicht auf die Rolle von Saudi-Arabien im Jemenkrieg und der Menschenrechtslage im Land.
Und wo ist die feministische Außenpolitik im Iran?
Hier wäre eine schnellere Reaktion wichtig gewesen. Die EU hat gemeinsam Sanktionen beschlossen. Die Bundesregierung hat jetzt angekündigt, darüber hinaus noch mal breitere Reaktionen folgen zu lassen: Einreisebeschränkungen gegen das Regime zu prüfen, Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen zu unterstützen, es wird geprüft, ob die Revolutionsgarden auf die Terrorliste der EU gesetzt werden können. Um die protestierenden Menschen zu schützen, ist eine schnelle Umsetzung der Maßnahmen wichtig, gleichermaßen aber auch eine sehr nachhaltige und ausdauernde Umsetzung. Diesen langfristigen Blick bringt eine feministische Außenpolitik mit sich. Es bleibt jetzt abzuwarten, ob diese angekündigten Maßnahmen wirksam umgesetzt werden und ob die aktuelle Aufmerksamkeit langfristig aufrechterhalten wird.
Fazit
Das Gute: Gleichstellungspolitik läuft nicht mehr unter dem Radar. Aber: Vieles ist erst angestoßen, konkrete Pläne zur Umsetzung fehlen, etwa beim Streit um die Abschaffung des § 218 StGB. So etwas wie Gender Budgeting, also die gendergerechte Verteilung von öffentlichen Geldern, taucht nicht mal im Koalitionsvertrag auf. Es gibt noch viel zu tun – wir berichten weiter.
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