Expertinnen geben Ratschläge und Tipps zu Problemen im Job und in Sachen Karriere. Dieses Mal: "Ich bin angestellt und habe von vermögenswirksamen Leistungen als Sparmöglichkeit gehört. Kann ich auch davon profitieren?"
"Ich bin angestellt und habe von vermögenswirksamen Leistungen als Sparmöglichkeit gehört. Kann ich auch davon profitieren?"
Die Frage beantwortet Inga Büddig, Financial Consultant bei der Wirtschaftskanzlei Hansestadt-Hamburg.
"Ja, jeder Angestellte kann "VL" in Anspruch nehmen, nicht jeder profitiert jedoch gleichermaßen von dieser Anlageform, an der sich Arbeitgeber (freiwillig!) und Staat beteiligen. Im Vorteil sind Mitarbeiter, deren Arbeitgeber einen festen monatlichen Betrag zuschießt: Bis zu 40 Euro sind drin. Dieses – geschenkte – Geld wird direkt in das Produkt eingezahlt, für das der Angestellte sich entschieden hat; zur Auswahl stehen Fondssparpläne und Bausparverträge. Welche Anlageform für Sie passend ist, sollte im persönlichen Gespräch mit einem unabhängigen Berater ermittelt werden. Besonders für Geringverdiener sind "VL" attraktiv. Denn bei bis zu 20.000 Euro Brutto-Jahresverdienst (Alleinveranlagung) stockt der Staat um maximal 80 Euro auf. Dies gilt auch für Besserverdiener, wenn sie selbst für den Sparbetrag aufkommen und diesen direkt von ihrem Gehalt überweisen lassen."
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