Ausflüge an Ostern: Spazieren gehen, Fahrrad fahren, Freunde treffen? Was über Ostern in Deutschland erlaubt ist und wie wir die Feiertage verbringen können.
Ausflüge an Ostern: Was ist noch erlaubt?
Dieses Ostern wird anders als wir es kennen. Bis zum 19.04. gelten weiterhin die Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote. "Eine Pandemie orientiert sich nicht an den Feiertagen," sagt Bundeskanzlerin Angela Merkel. Was an Ostern noch erlaubt ist und was nicht, unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern - eine Übersicht über die wichtigsten Fragen.
Frage 1: Darf ich Verwandte und Freunde besuchen?
#stayhome: Auch an Ostern gilt weiterhin die Regelung des Kontaktverbots zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts. Die Bundesregierung fordert uns dazu auf, zu Hause zu bleiben und auf den Familienbesuch zu verzichten. "Ich weiß, dass das hart ist, aber es rettet Menschenleben," so die Bundeskanzlerin. Der Kontakt zu Verwandten und Freunden soll auf ein Minimum reduziert werden. Erlaubt ist also ein Osterfest mit Menschen, mit denen wir zusammen wohnen. Wer das Haus oder die Stadt verlassen will, braucht dafür einen triftigen Grund. Eine Ausnahme: Eltern, die getrennt von ihren Kindern wohnen, und Paare dürfen sich innerhalb Deutschlands besuchen. Es ist mit verschärften Kontrollen und Bußgeldern zu rechnen.
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Frage 2: Wo darf ich Ostereier für meine Kinder verstecken?
Darauf freuen sich viele Kinder wohl am meisten: die Ostereiersuche. In der Wohnung oder im eigenen Garten ist das Verstecken natürlich erlaubt - solange wir uns an das Kontaktverbot halten. Bisher gibt es in den Bestimmungen der Ausgangsbeschränkungen keine Hinweise darauf, ob man Ostereier auch im Park oder im Freien verstecken darf. Hier ist allerdings mit erhöhten Kontrollen zu rechnen. Verboten ist die Ostereiersuche auf Spielplätzen oder Sportanlagen.
Frage 3: Finden Gottesdienste an Ostern statt?
In der Kirche nicht, im Internet schon. Für Christen ist Ostern das höchste Fest. Dass in diesem Jahr die Kirchenbesuche ausfallen, geht vielen Gläubigen nahe. Wer trotzdem in die Kirche gehen möchte, um zu beten und eine Kerze anzuzünden, darf das in den meisten Gemeinden - bei Mindestabstand im Stillen tun. Die Gottesdienste werden sowohl von evangelischen als auch katholischen Kirchen live übertragen - im Fernsehen, im Radio und online.
Frage 4: Darf ich spazieren oder wandern gehen?
Sonnenschein und strahlend blauer Himmel – die Wettervorhersagen für Ostern sehen gut aus! Das schöne Wetter und die Ausgangsbeschränkungen verlocken aber auch dazu, die freien Tage für einen Ausflug in die Natur zu nutzen. Spazieren gehen ist erlaubt – mit einer guten Freundin oder einem guten Freund auf Abstand, oder mit unserer Familie, wenn wir in einem Haushalt wohnen. Dass wir uns aber nur im Umkreis unserer Adresse bewegen, wird in einigen Bundesländern überprüft. Wer gerne wandern geht, sollte bedenken, dass alle touristischen Hotspots geschlossen sind, und man anderen Wanderern aus dem Weg gehen sollte.
Frage 5: Darf ich im Garten, im Park oder auf dem Balkon grillen?
Grillfans können die Saison einleiten: entweder im Garten oder auf dem eigenen Balkon. Wer den Nachbarn eine Freude machen möchte, darf die Grillwurst oder den Tofuspieß auch vor die Tür stellen, auf gemeinsame Grillpartys muss aber weiterhin verzichtet werden. Nicht erlaubt ist das öffentliche Grillen im Park oder im Freien.
Frage 6: Darf ich Fahrrad oder Motorrad fahren?
Fahrrad fahren ist ein Zeichen für Freiheit geworden. Bisher sind Radtouren erlaubt, solange die Ausgangsbeschränkungen berücksichtigt werden. Das heißt, im Umkreis der eigenen Wohnung zu bleiben. Längere Radtouren müssen daher warten. Zu Ostern beginnt auch die Motorradsaison, aber ob eine private Spritztour erlaubt ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Wenn es um einen triftigen Grund geht, das Haus zu verlassen, zum Einkaufen, Arztbesuch oder zur Arbeit, zählt das Biken nicht dazu.
Frage 7: Darf ich einen Tagesausflug machen?
Die Bundeskanzlerin und viele Politiker*innen fordern uns dazu auf, über Ostern auf private Reisen zu verzichten. Generell ist das nicht verboten, aber die Frage ist: wohin? Viele Ausflugsziele werden stark kontrolliert, touristische Angebote geschlossen und Parkplätze gesperrt. Um die weitere Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern, geht es jetzt darum, Ostern zu Hause zu feiern - und weiterhin Geduld zu haben, bis wir wieder frei reisen können.
Ideen für das Osterfest zu Hause
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