Carola Nordmann ist Anwältin für Arbeitsrecht und weiß bei diesem Thema Bescheid: "Nicht mehr als zwei Wochen Urlaub am Stück!"
Bei uns gilt die ungeschriebene Regel: Nicht mehr als zwei Wochen Urlaub am Stück! Muss ich mich damit abfinden? Inga, Grafikerin, Nürnberg
Es antwortet: Carola Nordmann, Anwältin für Arbeitsrecht sowie Coach und Mediatorin (nordmann-redinger.de).
Was die wenigsten wissen: Es ist gesetzlich sogar vorgeschrieben, dass Arbeitgeber Angestellten Urlaub "zusammenhängend gewähren". Aus betrieblichen Gründen dürfen allerdings mehr als zwölf Tage am Stück abgelehnt werden, etwa wenn Arbeitskräfte saisonbedingt unabkömmlich sind. Vor Gericht werden die betrieblichen Gründe und die persönlichen des Arbeitnehmers gleichrangig behandelt. Sich im Gespräch mit dem Vorgesetzten sofort auf sein Recht zu berufen, ist aber meist ungünstig. Setzen Sie lieber auf Verständnis. Vielleicht hat er oder sie eine ähnliche Reise gemacht? Überzeugen Sie Ihr Gegenüber auch davon, dass während Ihrer Abwesenheit nichts anbrennt – und wie motiviert Sie zurückkommen werden. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie dennoch ein Nein kassieren: nicht gleich aufgeben! Bitten Sie höflich um eine Erklärung für die Ablehnung. Das kommt überraschend und kann durchaus ein Einlenken bewirken.
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