Du hast ein neues Projekt mit mehr Verantwortung zugewiesen bekommen? Dann kann es von Vorteil sein, deinem aktuellen Vertrag einen Anhang beizufügen oder ihn entsprechend zu ändern.
Das Job-Problem
"Ich werde vorübergehend ein neues Projekt innerhalb der Firma übernehmen. Muss dafür mein Vertrag geändert werden?"
Isabelle, Produktmanagerin, Freiburg
Der Lösungsvorschlag
Es antwortet Dr. Patrizia Antoni, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln (ahs-kanzlei.de)
Das kann durchaus sinnvoll sein, allerdings nur, wenn die Interimstätigkeit sich deutlich von deiner bisherigen Tätigkeit unterscheidet. Die springenden Punkte sind Geld und Arbeitszeiten. Denn hier besteht die Gefahr, dass du deutlich mehr Stunden arbeitest, vielleicht eine höhere Verantwortung trägst, aber das gleiche Gehalt bekommst. Üblich ist dann, mit der Personalabteilung einen Anhang zu deinem bestehenden Vertrag aufzusetzen. Der Grund für die Vertragsänderung sollte ebenfalls festgeschrieben werden (z. B. Vertretung oder kommissarische Übernahme einer Leitungsposition), außerdem die zeitliche Befristung. Lässt sich die genaue Dauer des Projekts noch nicht absehen, kann sich der Arbeitgeber auch ein Widerrufsrecht einräumen. Als Arbeitnehmerin bist du mit einer solchen Vertragsänderung auf der sicheren Seite. Heikel kann es eher für die Arbeitgeber werden, die auf diese Weise Teilzeitverträge nach Bedarf vorübergehend aufstocken, ohne sie langfristig umwandeln zu wollen.
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