Welche Konsequenzen drohen, wenn ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben ist, Sie diesen aber nicht mehr wahrnehmen möchten?
Ich habe einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, möchte jetzt aber doch nicht wechseln. Was bedeutet eine Kündigung vor Stellenantritt? Karina, Pharmareferentin, Konstanz
Es antwortet: Beate Landgraf, Anwältin u. a. für Arbeitsrecht in Leipzig und Kooperationspartnerin der Deutschen Anwaltshotline (deutsche-anwaltshotline.de)
Das ist davon abhängig, ob genau diese Situation im Vertrag geregelt ist, das heißt: ob dieser eine Klausel enthält, die eine Kündigung vor Stellenantritt ausschließt. In diesem Fall kann Ihnen sogar eine Vertragsstrafe drohen; üblich ist ein Brutto-Monatsgehalt. Um das zu vermeiden, könnten Sie frühestens am ersten vereinbarten Arbeitstag kündigen und wären dann an die vertraglich geregelte Kündigungsfrist gebunden. Enthält Ihr Arbeitsvertrag jedoch keine solche Klausel, können Sie ohne negative Konsequenzen vor Stellenantritt kündigen. Ihre Kündigung ist allerdings nur in schriftlicher Form wirksam. Würden Sie einfach nicht erscheinen, könnte der neue Arbeitgeber Schadensersatz geltend machen. Kündigen Sie zudem so rechtzeitig, dass die Kündigungsfrist noch vor dem offiziellen Arbeitsantritt endet. Andernfalls hätte der Arbeitgeber das Recht, auf Ihre Anwesenheit vom ersten vereinbarten Arbeitstag bis zum wirksamen Kündigungszeitpunkt zu bestehen.
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