Eine Mitarbeiterin ist krank und Sie fragen sich, ob Sie sie darauf ansprechen dürfen. Rechtsanwältin Ina Reinsch kennt die Antwort.
Eine meiner Mitarbeiterinnen ist offensichtlich krank, was sie jedoch ver- heimlicht. Wie soll bzw. darf ich als Vorgesetzte damit umgehen?
Christa, Geschäftsführerin, Augsburg
Es antwortet:
Ina Reinsch, Rechtsanwältin und Fachbuchautorin aus München
Sie dürfen Ihre Mitarbeiterin darauf ansprechen, sie muss allerdings in der Regel nicht wahrheitsgemäß antworten. Denn eine eventuelle Krankheit ist ihre Privatsache, solange sie keinen Einfluss auf die vertraglich geschul- dete Leistung hat und kein Gesundheitsrisiko für Kollegen oder Dritte besteht.
Das Bundesarbeitsgericht hat 2012 entschieden, dass der Arbeitgeber nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses nach einer Schwerbehinderung fragen darf. Wer hier falsch antwortet, kann sich später in einem möglichen Kündigungsschutzprozess nicht auf seine Behinderung berufen. Chronisch kranke und schwerbehinderte Mitarbeiter erleben oft, dass sie im Berufsleben zurückgesetzt werden. Schaffen Sie deshalb Vertrauen in Ihre Fairness.
Bitten Sie Ihre Mitarbeiterin um ein Gespräch in einem geschützten Rahmen. Erklären Sie, welche Veränderungen Sie an ihr wahrgenommen haben und dass Sie sich Sorgen machen. Und fragen Sie, wie Sie sie ganz konkret unterstützen können.
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